Allgemeine Geschäftsbedingungen der
CoupTec Kupplungstechnik GmbH

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Abweichende Verkaufsbedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir schriftlich deren Geltung zustimmen.

 

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und haben eine befristete Gültigkeit von 30 Tagen nach Ausstelldatum. Zwischenverkauf ist vorbehalten.

Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot, welches wir innerhalb von 2 Wochen annehmen können. Sämtliche Aufträge, Vereinbarungen oder Änderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Wir behalten uns Eigentums- und Urheberrechte an allen in Rahmen der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen (z.B. Zeichnungen, Kalkulationen) vor.

Wir sind berechtigt, unsere Produkte fortlaufend weiterzuentwickeln. Geringfügige Abweichungen des gelieferten gegenüber dem bestellten Produkt sind dann zulässig, wenn sie der qualitativen Fortentwicklung des Produktes dienen.

 

§ 3 Preise und Zahlung

Unsere Preise verstehen sich ab Werk (EXW Maintal) ohne Fracht und Verpackung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgebend sind die jeweils am Tag des Vertragsschlusses gültigen Listengrundpreise. Soweit Rabatte gewährt wurden, so gelten sie ausschließlich für die jeweilige Lieferung und sind weder für alle Kupplungstypen noch für spätere Aufträge bindend.

Bei dem Versand der Ware trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager sowie die Kosten für etwaige Transportversicherungen, Zölle, Gebühren, Steuern oder sonstige öffentliche Abgaben.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug auf unser Konto zu leisten, sofern nicht gegenteilige Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Wir sind berechtigt, vom ordnungsgemäßen Zahlungseingang weitere Lieferungen abhängig zu machen und behalten uns vor, Lieferungen ggf. ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen.

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf unser Konto zu erfolgen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 5 Lieferung, Gefahrenübergang, Abnahme, Annahmeverzug

Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Bestellannahme angegeben. Lieferfristen beginnen mit Eingang der Bestellung bzw. ab endgültiger Klärung der technischen Fragen.

Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung der verkauften Waren unmöglich machen oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen und dergleichen (auch bei unseren Lieferanten) entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferungspflicht. Eindeckungsmöglichkeiten für alle Materialien und rechtzeitiger Eingang derselben bestimmen Lieferung und Lieferzeit mit. Unsere Kunden werden von uns umgehend über etwaige Probleme informiert und ein neuer Liefertermin vereinbart.

Der Eintritt unseres Lieferverzugs ist durch die gesetzlichen Vorschriften geregelt, in jeden Fall ist eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Lager bzw. unsere Geschäftsräume verlässt. Die Versandart bleibt unserer Wahl überlassen, sollte mit dem Kunden keine gegenteilige Vereinbarung getroffen worden sein.

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, die dem Verkäufer aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer zustehen, bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers.

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

Bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts zurückzuverlangen. Dieses Recht dürfen wir geltend machen, wenn dem Käufer zuvor eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde.

Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weiter zu veräußern und /oder zu verarbeiten.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verbundenen, verarbeiteten oder vermischten Waren. Für das entstehende Erzeugnis gilt das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

Die Forderungen des Käufers auf der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang wie die Vorbehaltsware zur Sicherung unserer Forderung. Der Käufer darf sie einziehen, solange er seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht bzw. die zugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. In diesem Fall sind wir auch dazu berechtigt, die Ermächtigung des Käufers zur weiteren Verarbeitung oder Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

 

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen an unseren Produkten trotz größter Aufmerksamkeit und Sorgfalt ergeben, so sind diese gemäß § 377 HGB offensichtlichen Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Wareneingang, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach erfolgter Anlieferung der bestellten Ware bei unserem Kunden. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Sollte unsere Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Im Übrigen wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, desgleichen Schadenersatzansprüche jeglicher Art.

Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, kann der Käufer von Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

Der Anspruch auf Instandsetzung kann in den folgenden Fällen nicht geltend gemacht werden: unsachgemäße Handhabung, fehlerhafter Einbau, Veränderungen und Nchbesserungen an der Originalware, Schmutz oder Rostbildung. Wenn der Kunde unsachgemäße Änderungen vornimmt, übernimmt CoupTec GmbH keine Haftung für die daraus resultierenden Konsequenzen, es sei denn, solche Änderungen wurden zuvor schriftlich vom Lieferant genehmigt.

 

§ 8 Sonstiges

Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen CoupTec GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist 63477 Maintal.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Für den Fall, dass diese AGB auch in einer Fremdsprache formuliert werden, geht die deutsche Fassung der fremdsprachlichen Fassung im Kollisions- und Zweifelsfall vor.